Halteverbot für die Baustellenabsicherung in Berlin
Baustellen gehören in der Hauptstadt zum Alltag. Es ist immer etwas zu tun. Leitungen werden verlegt, Dachgeschosse auf- und ausgebaut, Fassaden verschönert. Vor allem in den Wohngebieten mit ihren teilweise engen Straßen muss eine Baustelle gut abgesichert sein. Darüber hinaus brauchen Geräte, Technik, Baustoffe und Container viel Platz. Ein Halteverbot für die Baustellenabsicherung ist der beste Weg, diesen Platz zu schaffen.
Halteverbot sichert ungestörtes Arbeiten auf der Baustelle
Die Abläufe auf einer Baustelle müssen fließend sein und dürfen nicht durch gestört werden. Ein großer Störfaktor für den Ablauf sind parkende Fahrzeuge im Baustellenbereich. Vor allem, wenn Baufahrzeuge wichtiges Material anfahren oder Schutt abfahren, brauchen diesen Raum für Wendemanöver. Auch die Arbeitskräfte auf einer Baustelle werden durch parkende Fahrzeuge behindert und sogar gefährdet. Deshalb sollten sich Bauträger oder Baufirmen frühzeitig um ein Halteverbot für die Baustellenabsicherung in Berlin kümmern. Eine Halteverbotszone schafft nicht nur Platz für Maschinen und Geräte. Sie ist auch für die Haftung der Firmen notwendig, die an den Bauarbeiten beteiligt sind. Durch das Halteverbot parken keine Fahrzeuge mehr in der Halteverbotszone. Sie können also nicht versehentlich beschädigt werden.
Auch private Bauherren dürfen in Berlin ein Halteverbot für die Baustellenabsicherung einrichten. Oft sind zum Beispiel in den Außenbezirken von Berlin Erd- oder Bauarbeiten vor Einfamilienhäusern notwendig. Das ist der Fall, wenn Rohre überprüft oder Kabel neu verlegt werden müssen. Auch bei Ausbauarbeiten an einem Einfamilienhaus oder einer Doppelhaushälfte kommen die beauftragten Bauunternehmen nicht um Technik, Geräte und Container herum. Vor allem in enge Straßen fehlt Platz für diese Ausrüstung. Dann hilft nur noch ein Halteverbot, das während der Arbeiten Technik und Autoverkehr zuverlässig voneinander trennt. Das Einrichten einer Zone mit absolutem Halteverbot ist aber nur zulässig, wenn die zuständigen Behörden eine entsprechende amtliche Genehmigung erteilt haben.
Halteverbot für Baustellenabsicherung nur mit behördlicher Erlaubnis
Baufirmen, Bauträgern oder privaten Auftraggebern ist es verboten, Straßenabschnitte wahllos und willkürlich abzusperren. Wer mit Flatterband, Seilen, Aufstellern oder Kisten Teile des öffentlichen Raums blockiert, handelt illegal. Darüber hinaus ist ein solches Halteverbot für die Fahrzeuge von Anwohnern und deren Besuchern rechtlich überhaupt nicht verbindlich. Sie dürfen ihr Fahrzeug also zu jeder Zeit und solange sie wollen in einen derart gekennzeichneten Bereich stellen. Ein Parkverbot gilt hier nicht. Bauherren oder ihre Auftraggeber dürfen niemanden zwingen, den Abschnitt zu verlassen. Werden im Rahmen der Arbeiten parkende Fahrzeuge beschädigt, müssen die Verantwortlichen für die Baustellenabsicherung für die Regulierung der Schäden aufkommen. Denn sie hätten sich im Vorfeld der Baumaßnahmen bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde um ein Halteverbot für die Baustellenabsicherung kümmern müssen.
Halteverbot zur Baustellenabsicherung in Berlin mit zeitlichem Vorlauf
Ihr Ansprechpartner für ein Halteverbot für die Baustellenabsicherung in Berlin ist die Straßenverkehrsbehörde in Ihrem Bezirk. Brauchen Sie eine Halteverbotszone, weil Sie Bauarbeiten im Bereich einer öffentlichen Straße planen, stellen Sie dort einen entsprechenden Antrag. Die Errichtung einer Parkverbotszone braucht einen bestimmten Vorlauf. In Berlin sind das 14 Tage. Spätestens zwei Wochen vor dem Termin für die Arbeiten sollten Sie also die zuständige Straßenverkehrsbehörde informieren.
Mindestens mit vier Tage vor dem Start der Bauarbeiten bestellen Sie bei der Behörde die Halteverbotsschilder. Zwischen dem Zeitpunkt der Aufstellung der Halteverbotsschilder und dem Beginn der Arbeiten müssen mindestens 72 Stunden liegen. Diese Zeitspanne sieht der Gesetzgeber in Berlin vor, Autofahrer ihre Fahrzeuge am tatsächlich aus der Halteverbotszone herausfahren können. Vorher dürfen Sie auch nicht mit Hilfe des Ordnungsamtes Autos aus dem Parkverbot entfernen lassen. Die Halteverbotsschilder müssen deshalb mit einem zusätzlichen Schild versehen sein, auf dem Datum und Uhrzeit vermerkt sind. Für den Antrag berechnet die Verkehrsbehörde in Berlin 20 Euro. Ein höherer Aufwand für die Einrichtung der Parkverbotszone kostet entsprechend mehr, maximal jedoch 50 Euro. Für die Halteverbotsschilder werden noch einmal Gebühren fällig: In Berlin kostet ein Schild 45 Euro.
Unser Service für ein Halteverbot zur Baustellenabsicherung
Den Aufwand rund um ein Halteverbot für die Baustellenabsicherung in Berlin können Sie erheblich reduzieren. Preiswert und zuverlässig bieten wir Ihnen unseren Service als eine Alternative an. In Ihrem Auftrag lassen wir eine von der Behörde genehmigte Halteverbotszone zur Absicherung Ihrer Baustelle einrichten. Mit unserem Angebot sparen Sie nicht nur Geld. Auch die Vorlaufzeit für einen Antrag reduziert sich um die Hälfte. Statt der von den Straßenverkehrsbehörden in Berlin vorgegebenen Frist von 14 Tagen bieten wir Ihnen für die Erledigung Ihres Auftrags die Frist von 7 Tagen an. Optimal ist das, wenn Sie einmal kurzfristig ein Halteverbot zur Baustellenabsicherung brauchen, etwa weil eine Reparatur überraschend anfällt.
Unseren Kunden beten wir unsere Full-Service-Garantie. Das bedeutet: Bei einem Halteverbot zur Baustellenabsicherung in Berlin kümmern uns von Anfang bis Ende um jedes einzelne Detail. Wir übernehmen die Absprachen mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. In Ihrem Auftrag holen wir dort behördliche Genehmigung für das Halteverbot ein und besorgen die Halteverbotsschilder. Spätestens 72 Stunden vor dem Termin stellen die Halteverbotsschilder fachgerecht auf. Nach dem Ende der Bauarbeiten bauen wir die Schilder auch wieder ab. Den Auftrag für ein Halteverbot zur Baustellenabsicherung in Berlin können Sie spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten online bei uns erteilen und bezahlten. Leider ist eine Auftragsvergabe am Telefon nicht möglich. Wir stehen Ihnen aber gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Kunden erhalten sofort nach der Einrichtung der Halteverbotszone für die Baustellenabsicherung in Berlin ein Aufstellprotokoll. Mit dem Dokument setzen Sie mit der Hilfe des Ordnungsamtes Ihre Interessen durch, falls jemand das Halteverbot nicht beachtet.