FAQ - Häufige Fragen
Wie kann ich ein Halteverbot für meinen Umzug beantragen?
Dies ist ganz einfach, auf unserer Seite „Halteverbot bestellen“ anklicken und das Formular ausfüllen. Sie erhalten daraufhin sofort eine Bestellbestätigung?
Kann ich auch ein Halteverbot ausserhalb von Berlin beantragen?
Ja natürlich. Die Preise ändern sich gegenüber zu Berlin, denn in jeder Stadt sind die amtlichen Genehmigungskosten verschieden. Wenn Sie eine Halteverbotszone wünschen, die außerhalb Berlins liegt, fragen Sie dies bitte per Mail bei uns an.
Was bedeutet "inkl. Genehmigung" bei der Halteverbotsbestellung?
Damit die Schilder aufgestellt werden können an Ihrem Wunschort, muss eine amtliche Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen. Die Genehmigung beantragen wir für Sie und senden Ihnen diese mit der Negativliste per E-Mail zu.
Kann ich das beantragte Halteverbot stornieren?
Nach Zahlungseingang oder Zusendung des Überweisungsbeleges, können wir Ihre Bestellung nicht mehr stornieren, denn dann wurde die Genehmigung schon beantragt und unsere Kollegen vielleicht auch schon zur Aufstellung der Schilder beauftragt.
Kann ich das Halteverbot auch telefonisch beantragen?
Nein, leider nicht nur „online“ über unser Bestellformular. Aber telefonisch stehen wir Ihnen jederzeit für Ihre Fragen zur Verfügung.
Was kostet das Halteverbot?
Der Preis für die Halteverbotszone ändert sich nach Bedarf, d.h. der Breite der Halteverbotszone (15m, 20m, 25m), Zeitraum (Tage) oder beidseitige Straßenabsperrung.
Wie kann ich ein Halteverbotszone in Berlin für meinen Umzug beantragen?
Ganz einfach, auf unserer Webseite www.halteverbot-berlin24.de „Halteverbot bestellen“ anklicken und das Bestellformular ausfüllen. Sie erhalten daraufhin sofort eine Bestellbestätigung und im Anhang die Rechnung.
Wieviele Tage zuvor muss ich das Halteverbot beantragen?
Wir benötigen für die Bearbeitung und damit wir die Frist von 72 Stunden einhalten können mindestens 5 Werktage.
Muss ich die Halteverbotsschilder selbst aufstellen?
Nein, selbstverständlich nicht. Der Auf- und Abbau der Halteverbotsschilder innerhalb Berlins ist in unserem Service enthalten.
Was ist eine Negativliste (Aufstellprotokoll)?
Eine Negativliste (Aufstellprotokoll) wird bei der Aufstellung der Schilder aufgenommen.
In diesem steht ...
- Wann die Schilder aufgestellt wurden
- Wer die Schilder aufgestellt hat
- Welche Fahrzeuge bei Aufstellung der Schilder in der Zone parkten </ol?
Was kann ich machen, wenn trotz der Schilder Fahrzeuge dort parken?
Bitte als erstes die amtliche Genehmigung sowie die Negativliste zur Hand haben. Werktags müssen Sie das zuständige Ordnungsamt anrufen und an den Wochenenden oder Feiertagen die Polizei. Die Beamten möchten dann die Unterlagen von Ihnen einsehen, bevor diese etwas unternehmen.
Bitte Vorsicht bei „ausländischen Kennzeichen“, denn wenn Sie diese umsetzen lassen und später die Polizei den Halter nicht ausfindig machen kann oder die Kosten nicht erstattet wurden, werden Sie als Nutznießer für die Umsetzungskosten (Abschleppkosten) aufkommen müssen.
Ordnungsämter Berlin
Berlin-Mitte: | (030) 901822010 |
Berlin-Pankow: | (030) 902955495 |
Berlin-Reinickendorf: | (030) 902942967 |
Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg: | (030) 902982246 |
Berlin-Lichtenberg-Hohenschönhausen: | (030) 902960 |
Berlin-Treptow-Köpenick: | (030) 902974629 |
Berlin-Steglitz-Zehlendorf: | (030) 902994660 |
Berlin-Neukölln: | (030) 902396699 |
Berlin-Spandau: | (030) 90279-3000 |
Berlin-Hellersdorf-Marzahn: | (030) 90293-6500 |